EU-Konformitätserklärung Vorlage 2027: Was die Maschinenverordnung 2023/1230 wirklich ändert
Ist die EU-Konformitätserklärung Vorlage 2027 einfach die alte EG-Konformitätserklärung mit neuer Rechtsnummer? Genau hier beginnt der Fehler. Jemand öffnet eine alte Word-Datei, ersetzt Richtlinie 2006/42/EG durch Verordnung (EU) 2023/1230, schreibt EU-Konformitätserklärung statt EG-Konformitätserklärung, lässt die Normenliste stehen und setzt ein neues Datum darunter. Fertig? Nein. Das PDF hält nur bis zur ersten Frage.
Die Maschinenverordnung verschiebt den Fokus. Nicht kosmetisch. Technisch. Die Erklärung soll nicht nur behaupten, dass eine Maschine passt. Sie soll zeigen, dass der Hersteller die Konformität belastbar herleiten kann: über Risikobeurteilung, technische Unterlagen, angewendete Anforderungen, Normen, Konformitätsbewertungsverfahren und Verantwortlichkeit.
EU-Konformitätserklärung Vorlage 2027: der Denkfehler, der teuer wird
Häufigster Fehler nach 2027: Alte EG-Konformitätserklärung + neue Verordnungsnummer + gleiche Normenliste = ein Dokument, das gut aussieht, aber nur bis zur ersten technischen Rückfrage hält.
Der größte Irrtum ist die Annahme, der neue Text sei nur ein Etikettentausch. EG raus, EU rein. Richtlinie raus, Verordnung rein. Das ist bequem. Und genau deshalb gefährlich.
Die neue EU-Konformitätserklärung muss deutlicher zeigen, wer wofür geradesteht. Der Hersteller erklärt nicht nur: Diese Maschine erfüllt die grundlegenden Anforderungen. Er erklärt auch: Diese Erklärung wird in alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt. Das ist kein Schmuck-Satz. Das ist eine Ansage.
Diese Ansage schließt einen Prozess ab. Nicht umgekehrt. Wer die Erklärung zuerst schreibt und danach versucht, eine Risikobeurteilung, Normenbezüge und Prüfprotokolle passend zu machen, baut die Sache von hinten. Das merkt ein erfahrener Kunde. Das merkt ein Auditor. Das merkt die Marktüberwachung. Spätestens nach einem Unfall merkt es auch der Anwalt.
Alleinige Verantwortung des Herstellers: kein Satz für den Papierkorb
Die erste Prüfstand-Frage lautet: Wer trägt die Verantwortung? Nicht der Lieferant einer Steuerung. Nicht der Schaltschrankbauer. Nicht der Händler mit schönem Logo. Der Hersteller, der die Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, muss hinter der Erklärung stehen können.
Dazu braucht er mehr als eine Unterschrift. Er braucht eine Risikobeurteilung, die die Maschine wirklich beschreibt. Er braucht technische Unterlagen, die nicht nur aus Stückliste und Schaltplan bestehen. Er braucht nachvollziehbare Entscheidungen: Warum diese Schutzeinrichtung? Warum diese Norm? Warum dieses Konformitätsbewertungsverfahren? Warum diese Restrisiken in der Betriebsanleitung?
Die Unterschrift bedeutet: Risikobeurteilung → technische Unterlagen → Normen → Konformitätsbewertungsverfahren → EU-Konformitätserklärung.
Die Erklärung startet den CE-Prozess nicht. Sie schließt ihn ab.
Ohne diesen Unterbau wird die Formulierung zur alleinigen Verantwortung nur ein Satz im PDF. Sie klingt sauber. Sie trägt aber nicht. Und genau das ist der Punkt: Eine EU-Konformitätserklärung tut dann so, als gäbe es einen Prozess. Wenn der Prozess fehlt, ist das Dokument nur Kulisse.
Harmonisierte Normen: Die Nummer ist kein Alibi
Eine Normenliste ist keine Trophäensammlung. Sie ist auch keine Bibliografie am Ende einer Abschlussarbeit. Jede Norm, die in der EU-Konformitätserklärung steht, muss eine technische Funktion haben. Sie muss beantworten: Welches Risiko, welche Funktion, welche Baugruppe oder welcher Teil der Maschine wird damit abgedeckt?
Die Nummer ist kein Alibi. Wer ISO 12100, ISO 13849-1 oder EN 60204-1 in die Erklärung schreibt, muss zeigen können, was daraus konkret umgesetzt wurde und wo der Nachweis in den technischen Unterlagen liegt.
ISO 12100: nicht die Tabelle, sondern die Logik
Wer ISO 12100 nennt, muss eine echte Risikobeurteilung zeigen können. Nicht fünf Gefährdungen in einer farbigen Matrix. Nicht ein pauschales „Risiko akzeptabel“. Sondern: Grenzen der Maschine, Lebensphasen, Rüsten, Reinigen, Störungsbeseitigung, Wartung, Einrichten, Service, vorhersehbare Bedienfehler und vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung.
ISO 12100 ist keine Norm für eine hübsche Tabelle. Sie ist die Logik der Risikominderung. Erst inhärent sicher konstruieren. Dann technische Schutzmaßnahmen. Dann Benutzerinformationen und Hinweise auf Restrisiken. Wer diese Reihenfolge nicht nachweisen kann, sollte die Norm nicht wie einen Freifahrtschein behandeln.
ISO 20607: Betriebsanleitung ist kein Resteverwerter
Die Betriebsanleitung ist nicht der Ort, an dem man nachträglich alles hineinwirft, was konstruktiv nicht gelöst wurde. ISO 12100 liefert die Informationen, die aus der Risikobeurteilung für den Benutzer entstehen. ISO 20607 hilft, daraus eine brauchbare, strukturierte und lesbare Betriebsanleitung für Maschinen zu machen.
Das ist der Unterschied zwischen „Norm hineingeschrieben“ und „verstanden, warum sie angewendet wurde“.
ISO 13849-1: Welche Sicherheitsfunktion?
Wer ISO 13849-1 nennt, muss mehr liefern als „Safety-Schaltung vorhanden“. Welche Sicherheitsfunktion ist gemeint? Stopp beim Öffnen einer trennenden Schutzeinrichtung? Stopp beim Unterbrechen eines Lichtvorhangs? STO am Antrieb? Manueller Reset? Einrichtbetrieb? Geschwindigkeitsüberwachung? Stopp nach Betätigung des E-Stop?
Für jede Sicherheitsfunktion muss klar sein: PLr, erreichter PL, Anfang und Ende der SRP/CS, MTTFD oder B10D, DC, CCF, Architektur, Reaktionszeit und Validierung. Fehlt das, dann ist ISO 13849-1 nicht belegt. Dann steht nur eine Nummer im Dokument.
E-Stop: ISO 13849-1 allein ist zu kurz
Der klassische Fehler: „Not-Halt-Funktion gemäß ISO 13849-1“. Klingt ordentlich. Reicht aber nicht. ISO 13849-1 bewertet die sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen. Die Not-Halt-Funktion selbst führt zu ISO 13850. Die elektrische Ausführung und die Stoppkategorie führen zu EN 60204-1.
Ein sauberer Bezug sieht eher so aus: Not-Halt-Funktion nach ISO 13850. Elektrische Ausführung und Stoppkategorie nach EN 60204-1. Bewertung der sicherheitsbezogenen Steuerungsteile nach ISO 13849-1. Das ist Technik. „E-Stop passt schon“ ist Hoffnung.
EN 60204-1: Der Schaltschrank ist nicht automatisch sauber
EN 60204-1 bedeutet nicht: Der Schaltschrank sieht aufgeräumt aus. Es geht um Hauptschalter, Schutz gegen elektrischen Schlag, Steuerstromkreise, Stoppkategorien, Kennzeichnung, elektrische Dokumentation, Verdrahtung, Verifikation und oft auch um EMC-relevante Ausführung.
Leistungsleitungen, Signalleitungen und Messleitungen liegen zusammen, weil es schneller ging. Schirme sind zufällig aufgelegt. Frequenzumrichter sitzen neben empfindlicher Messtechnik. Danach kommen Störungen, sporadische Stopps und die Suche nach dem angeblich defekten Controller. In der Erklärung steht trotzdem EN 60204-1. Dann kommt die Frage: Wo ist die Trennung? Wo ist das Schirmkonzept? Wo ist die Verifikation?
ISO 14119, ISO 14120, ISO 13857: Schutz ist mehr als Aluminiumprofil
Wer ISO 14119 nennt, muss Verriegelungen erklären. Nicht nur Endschalter. Verriegelungen. Wurde Umgehung betrachtet? Kann der Betätiger abgeschraubt werden? Lässt er sich durch Magnet, Ersatzschlüssel, Münze, Blechstreifen, Schraubendreher oder Klebeband ersetzen? Hat der Bediener einen Anreiz, genau das zu tun?
Wer ISO 14120 und ISO 13857 nennt, muss Schutzeinrichtungen und Sicherheitsabstände belegen. Von welcher Seite wurde der Zugriff betrachtet? Durch Öffnungen? Über die Schutzeinrichtung? Unter ihr hindurch? Vom Podest? Vom tatsächlichen Bedienstand? Oder von der Palette, die in der Praxis immer dort steht?
Eine trennende Schutzeinrichtung ist nicht sicher, weil sie aus Profil und Gitter besteht. Sie ist sicher, wenn sie den Zugang zu einer konkreten Gefahrenzone unter konkreten Annahmen aus der Risikobeurteilung verhindert.
ISO 4413 und ISO 4414: Energie verschwindet nicht durch STOP
Hydraulik wird nicht sicher, nur weil die Lampe am Bedienpult ausgeht. Pneumatik wird nicht sicher, nur weil jemand STOP drückt. Bleibt Druck im System? Hält ein Zylinder eine Masse? Ist ein Hydrospeicher entlastet? Bewegt sich ein Zylinder schlagartig, wenn Luft wieder anliegt? Weiß der Servicetechniker, wo Energie sicher abgebaut wird?
Wer ISO 4413 oder ISO 4414 in die EU-Konformitätserklärung schreibt, muss diese Fragen beantworten können. Sonst zeigt die Norm nicht Konformität. Sie zeigt nur, wo jemand anfangen kann zu bohren.
Konformitätsbewertungsverfahren: Modul ist kein Zufallsfeld
Die zweite harte Frage lautet: Mit welchem Konformitätsbewertungsverfahren wurde die Übereinstimmung nachgewiesen? Interne Fertigungskontrolle? EU-Baumusterprüfung mit Konformität mit dem Baumuster? Vollständige Qualitätssicherung? Einzelprüfung?
Das sind keine Begriffe aus einer Auswahlliste, die man nach Stimmung anklickt. Das sind unterschiedliche Wege mit unterschiedlichen Nachweisen und unterschiedlicher Einbindung einer notifizierten Stelle.
Modul A heißt nicht: Wir machen es selbst, also brauchen wir keine Belege.
Modul A heißt: Der Hersteller weist die Konformität selbst nach und muss technische Unterlagen haben, die diese Verantwortung tragen.
Der erste Blick geht auf Anhang I der Maschinenverordnung. Ist die Maschine dort nicht erfasst, läuft es häufig auf interne Fertigungskontrolle hinaus. Das klingt einfach. Ist es aber nur dann, wenn die Unterlagen sauber sind.
Schweißkonstruktion? Dann stellt sich die Frage nach Ausführung, Qualifikation, Prüfungen und Nachweisen. Werkstoff S355J2? Dann braucht es Identifizierbarkeit oder Materialnachweis. Frequenzumrichter und Netzteil mit EMC-Anforderungen? Dann müssen die Bedingungen aus den Herstellerunterlagen eingehalten und belegt sein. Schutzeinrichtungen? Dann braucht es Funktionsprüfungen. Sicherheitsabstände? Dann braucht es Messungen und Begründungen, nicht nur CAD-Wunschwerte.
Bei Maschinen aus Anhang I Teil B kann Modul A möglich sein, aber nicht als Automatismus. Wenn der Hersteller interne Fertigungskontrolle nutzen will, muss er prüfen, ob geeignete harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen alle relevanten grundlegenden Anforderungen dieser Kategorie abdecken. Teilweise Anwendung? Dann bleibt ein Rest außerhalb der Konformitätsvermutung. Und dieser Rest muss technisch geschlossen werden.
Bei Anhang I Teil A ist Modul A nicht auf dem Tisch. Nicht „wahrscheinlich nicht“. Nicht „machen wir immer so“. Für diese Kategorien braucht es ein Verfahren mit notifizierter Stelle: EU-Baumusterprüfung mit anschließender Konformität mit dem Baumuster, vollständige Qualitätssicherung oder Einzelprüfung.
Notifizierte Stelle: weder weglassen noch als Schmuck verwenden
Auch hier gibt es zwei Klassiker. Erstens: Eine notifizierte Stelle wird nicht genannt, obwohl das Verfahren sie verlangt. Zweitens: Eine Stelle wird genannt, obwohl sie gar nicht im Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war.
Beides ist falsch. Die EU-Konformitätserklärung ist kein Platz für ein Prestige-Logo, eine zufällige Prüfnummer oder ein Zertifikat „zur Beruhigung“. Wenn eine notifizierte Stelle beteiligt war, gehören ihre Daten, die Nummer, das Verfahren und die relevanten Dokumente in den vorgesehenen Umfang. Wenn sie nicht beteiligt war, darf die Erklärung nicht so wirken, als hätte ein Dritter die Maschine bestätigt.
Besonders kritisch wird das beim Import. Maschine aus Drittland, CE-Zeichen vorhanden, Zertifikat dabei, Prüfbericht dabei, Stempel drauf. Und jetzt die Prüfstand-Frage: War diese Stelle wirklich eine notifizierte Stelle für das relevante Konformitätsbewertungsverfahren? Oder war es eine freiwillige Prüfung? Betrifft das Zertifikat die ganze Maschine oder nur eine Komponente? Deckt der Bericht nur elektrische Sicherheit ab, aber nicht die Maschine als Ganzes?
Wenn diese Dinge vermischt werden, spielt die Erklärung etwas vor, was sie nicht ist.
Digitale Erklärung und QR-Code: praktisch, aber keine magische Legalisierung
Verlangt die Maschinenverordnung 2023/1230 einen QR-Code auf der EU-Konformitätserklärung? Nein. Das muss klar gesagt werden. Der QR-Code ist kein neues CE-Zeichen. Er ersetzt keine Erklärung. Er führt keine Risikobeurteilung durch. Er macht eine schlechte Maschine nicht konform.
Was kann er dann? Er kann den Zugang zur EU-Konformitätserklärung erleichtern. Der Hersteller kann die Erklärung beilegen oder über eine Internetadresse beziehungsweise einen maschinenlesbaren Code zugänglich machen. In der Praxis kann das ein QR-Code sein.
Aber wenn der QR-Code auf ein Dokument führt, muss dieses Dokument stimmen. Es muss existieren. Es muss zur Maschine passen. Es muss aktuell sein. Es muss über den erforderlichen Zeitraum verfügbar bleiben.
Die Praxis sieht oft anders aus: QR-Code auf dem Typenschild, Link zu einem unklaren Ordner, PDF ohne Versionsstand, Erklärung für ein anderes Modell, alte Datei nach Umbau, kein Status, keine Archivlogik. Dann wird aus dem Zeichen für Ordnung ein Beweis für Chaos.
Eine digitale Erklärung braucht Version, Status und klare Zuordnung: Modell, Seriennummer, Hersteller, Ausgabedatum, Rechtsgrundlage, Geltungsbereich. Eine Verifikationsseite kann zeigen, ob die Erklärung gültig, ersetzt oder zurückgezogen ist. Das ist stärker als ein herumkopiertes PDF, das jahrelang im Umlauf bleibt, obwohl längst eine neue Version existiert.
Wichtig bleibt: Der QR-Code repariert keine falsche Erklärung. Wenn Normen falsch angegeben sind, das Konformitätsbewertungsverfahren nicht passt, die Maschine falsch identifiziert ist oder eine notifizierte Stelle zufällig genannt wurde, macht der QR-Code den Fehler nur schneller sichtbar.
EU-Konformitätserklärung Vorlage 2027: Was im Dokument stehen muss
Eine EU-Konformitätserklärung muss nicht lang sein. Aber sie muss konkret sein. Sie ist keine Marketingbeschreibung, kein Datenblatt und kein Platz für Sätze wie „erfüllt alle Sicherheitsanforderungen“. Sie muss beantworten: Was wird erklärt? Wer übernimmt Verantwortung? Welche Maschine ist gemeint? Welche Rechtsakte gelten? Welche Normen oder Spezifikationen wurden verwendet? Welches Konformitätsbewertungsverfahren wurde angewendet? Wer hat wann unterschrieben?
| Element der Erklärung | Was hineingehört | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Nummer der Erklärung | Eine eindeutige Dokumentnummer kann vergeben werden, zum Beispiel EU DoC/ACE-CSC-1200/2027/001. Sie hilft bei Versionen und Referenzen. | Die Nummer wird als Konformitätsnachweis missverstanden. Eine Nummer ordnet. Sie beweist nichts. |
| Identifikation der Maschine | Produktname, Art, Modell, Typ, Charge oder Seriennummer. Bei wesentlicher Änderung muss klar sein, welche Ausführung gemeint ist. | „Verpackungsmaschine“ ohne Modell, Seriennummer und Konfiguration. Nach zwei Jahren weiß niemand mehr, welche Maschine gemeint war. |
| Hersteller | Vollständiger Name und Anschrift des Herstellers. Falls relevant: bevollmächtigter Vertreter mit Daten. | In der Erklärung steht der Händler oder die Handelsmarke, aber nicht der formelle Hersteller. |
| Installationsort bei bestimmten Hebezeugen | Bei dauerhaft in einem Gebäude oder Bauwerk installierten Hebezeugen, die erst am Einsatzort montiert werden können, ist der Installationsort anzugeben. | Standardvorlage verwendet, Installationsort vergessen, obwohl die Maschine erst beim Betreiber entsteht. |
| Alleinige Verantwortung | Klare Aussage, dass die Erklärung in alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt wird. | Alter Text aus der EG-Konformitätserklärung bleibt stehen, ohne die Verantwortung sauber zu benennen. |
| Gegenstand der Erklärung | Beschreibung mit Modell, Seriennummer, Konfiguration, Version und bei Bedarf Foto oder zusätzlicher Identifikationshilfe. | Die Erklärung passt zu einer Maschinenfamilie, aber nicht zu einer konkreten Maschine. |
| Unionsrechtsakte | Relevantes Harmonisierungsrecht der EU, zum Beispiel Verordnung (EU) 2023/1230. Weitere Rechtsakte nur, wenn sie tatsächlich gelten, etwa EMC, ATEX, RED oder RoHS. | Nur die Maschinenverordnung wird genannt, obwohl für das konkrete Produkt weitere Rechtsakte relevant sind. |
| Harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder technische Spezifikationen | Konkrete Normen mit Datum und Anwendungsumfang. Bei teilweiser Anwendung muss der Umfang klar sein. | Beeindruckende Normenliste, aber niemand weiß, welche Anforderungen, Gefährdungen oder Funktionen damit abgedeckt wurden. |
| Verfahren mit notifizierter Stelle | Falls relevant: Name und Nummer der notifizierten Stelle, Modul, Zertifikat, Umfang der Beteiligung und zugehörige Dokumente. | Stelle wird genannt, weil es gut aussieht. Oder sie fehlt, obwohl das Verfahren sie verlangt. |
| Interne Fertigungskontrolle | Falls zutreffend: Hinweis auf das Konformitätsbewertungsverfahren der internen Fertigungskontrolle. | Modul A wird automatisch eingesetzt, ohne Anhang I und die Bedingungen zu prüfen. |
| Zusätzliche Angaben | Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift der verantwortlichen Person. Sinnvoll: Version und Verweis auf ein Verifikationssystem. | Unleserliche Unterschrift, keine Funktion, kein Datum, kein klarer Verantwortlicher. |
Der einfache Test vor der Unterschrift
Nehmen Sie die Erklärung und decken Sie das Firmenlogo ab. Ist dann noch klar, welche Maschine gemeint ist? Wer der Hersteller ist? Wer Verantwortung übernimmt? Welche Normen in welchem Umfang angewendet wurden? Welches Konformitätsbewertungsverfahren gewählt wurde? Ob eine notifizierte Stelle beteiligt war?
Wenn nein, ist die Erklärung nicht „schlank“. Sie ist schwach.
Eine gute EU-Konformitätserklärung kann eine oder zwei Seiten haben. Aber nach dem Lesen muss klar sein: Der Hersteller hat nicht nur unterschrieben. Er weiß, was er unterschrieben hat.
Kurzes Dokument, langer Prozess
Die EU-Konformitätserklärung ist weiter kurz. Genau deshalb ist sie tückisch. Name der Maschine, Hersteller, Normen, Unterschrift, Datum. Sieht nach Formular aus. Ist aber der letzte Schritt eines technischen Nachweisprozesses.
Vorher kommen die unbequemen Fragen: Welche grundlegenden Anforderungen gelten? Wurde die Risikobeurteilung vollständig durchgeführt? Sind die Schutzmaßnahmen wirksam? Wurden Sicherheitsfunktionen validiert? Stimmen technische Unterlagen und Betriebsanleitung überein? Passt das Konformitätsbewertungsverfahren? Ist die Beteiligung der notifizierten Stelle korrekt beschrieben?
Wenn die Antworten belastbar sind, ist die Erklärung ein starkes, kurzes Dokument. Wenn nicht, ist sie nur ein PDF mit Unterschrift. Und ein PDF hält nur bis zur ersten Frage.
Unten ist ein Beispiel einer neuen EU-Konformitätserklärung als PDF aus SafetySoftware dargestellt. Kein magischer Vordruck. Keine CE-Erteilung. Kein Ersatz für Risikobeurteilung oder Herstellerverantwortung. Sondern ein Beispiel, wie ein geordnetes Dokument aussehen kann: mit Maschinenidentifikation, Herstellerdaten, Rechtsgrundlage, Normen, Konformitätsbewertungsverfahren, Feld für die notifizierte Stelle, Dokumentstatus und Unterschrift.

Die wichtigste Wahrheit bleibt: Eine gute Erklärung beginnt nicht in Word. Sie beginnt bei technischen Entscheidungen, die man später verteidigen kann.